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Was ist ein Minijob?

Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung, bei der Arbeitnehmer höchstens 450 Euro monatlich verdienen dürfen oder das nur von kurzer Dauer ist. Die Arbeitnehmer befinden sich in einem Arbeitsverhältnis. Im Gegensatz zu anderen Arbeitnehmern fallen die Beiträge für Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchen sowie der gesetzlichen Sozialversicherung dem Arbeitgeber zur Last. Damit ist der Arbeitnehmer gesetzlich versichert in Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung, ohne selbst Beiträge zu entrichten. Er kann sich von Rentenversicherungspflicht befreien lassen.

Regelmäßige Beschäftigung

Ein Minijob liegt dann vor, wenn der Arbeitnehmer einer regelmäßigen Beschäftigung nachgeht und nicht mehr als 450 Euro verdient (§ 8 Abs. 1 SGB IV). Wie viel Stunden er für die Beschäftigung aufwendet, ist unerheblich. Ebenfalls liegt eine geringfügige Beschäftigung vor, wenn der Arbeitnehmer höchstens 50 Arbeitstage oder zwei Monate im Jahr einer Beschäftigung nachgeht (§ 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV. Beispiel dafür ist der Ferienjob oder Saisonarbeit. Ausnahme macht die Regelung nach § 115 SGB IV, die in der Zeit vom 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2018 die Höchstgrenze auf 70 Arbeitstage oder drei Monate erhöht.

Sozialversicherung

 
Minijobber sind wie alle anderen Arbeitnehmer auch unfallversichert. Sie sind versicherungsfrei gesetzlich krankenversichert. Die Versicherungsbefreiung bezieht sich ebenfalls auf die Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Allerdings sind sie rentenversicherungspflichtig; haben jedoch die Möglichkeit, sich von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen. Geringfügige Beschäftigte, die während der Ferien oder Saison arbeiten, unterliegen nicht der Rentenversicherungspflicht. Für geringfügig Beschäftigte, die über ihren Ehepartner in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversichert sind, bilden die 450 Euro monatlich die Entgeltgrenze. Dies gilt nur, wenn der Minijob ihre einzige Erwerbstätigkeit ist.

Arbeitgeber und Minijobzentrale

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, alle geringfügig Beschäftigten bei der Sozialversicherung anzumelden. Er meldet sie bei der Minijob-Zentrale, die sich bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See befindet. Die Minijob-Zentrale ist die Stelle, welche für das Meldeverfahren zuständig ist. Daneben hat der Arbeitgeber auch Minijobber bei seiner Unfallversicherung zu melden.

Minijob-Zentrale

Die Minijob-Zentrale ist die Stelle, welche die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung und Umlagen verteilt. Die Pauschalabgaben verteilen sich auf Sozialversicherung, Steuern, gesetzliche Unfallversicherung sowie drei Umlagen gemäß dem Aufwendungsausgleichsgesetz. Der Arbeitnehmer entrichtet nur Beiträge für die Rentenversicherung; ist er befreit, entfallen diese. Die Beiträge für Sozialversicherung, Steuern und Umlagen gehen zu Lasten des Arbeitgebers. Für den Arbeitgeber betragen die Pauschalabgaben etwa 31 Prozent, bei Privathaushalten 14,5 Prozent, die er zum Entgelt für den Arbeitnehmer aufzubringen hat.

 
Derzeit haben viele Menschen in Deutschland einen Minijob. Mehr Informationen gibt es bei Formblitz.